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OGH · 6Ob146/00i; 5Ob69/02m; 5Ob213/03i; 5Ob233/16z; 5Ob88/25i · 29. Januar 2026

Auch; Beisatz: Dies gilt auch für eine durch ein besonderes Brandrisiko erhöhte Feuerversicherungsprämie. In einem solchen Fall ist der durch das besondere Brandrisiko veranlasste Prämienanteil allein dem betreffenden Mieter anzurechnen. (T1)Beisatz: Die gemischte Nutzung eines Hauses für Wohn-...

Rechtssatz29. Januar 2026ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114785

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Entscheidung

OGH · 6Ob146/00i; 5Ob69/02m; 5Ob213/03i; 5Ob233/16z; 5Ob88/25i · 29. Januar 2026

6Ob146/00i; 5Ob69/02m; 5Ob213/03i; 5Ob233/16z; 5Ob88/25i · OGH · 29. Januar 2026

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