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OGH · 3Ob26/00w; 3Ob31/03k; 5Ob103/07v · 4. Juni 2007

Auch; nur: Wird dem Parteiwechsel auf Schuldnerseite im Exekutionsverfahren nicht Rechnung getragen, so hat der frühere Verpflichtete gegen den betreibenden Gläubiger die Einwendungen nach § 35 EO (Oppositionsklage), weil seine Schuld erloschen ist. (T1); Beisatz: Dem neuen Eigentümer...

Rechtssatz4. Juni 2007ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114377

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Entscheidung

OGH · 3Ob26/00w; 3Ob31/03k; 5Ob103/07v · 4. Juni 2007

3Ob26/00w; 3Ob31/03k; 5Ob103/07v · OGH · 4. Juni 2007

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Normen

EO §135