Entscheidung
OGH · 15Os32/00; 15Os16/06a · 28. Februar 2006
15Os32/00; 15Os16/06a · OGH · 28. Februar 2006
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Normen
GRBG §2 Abs1StPO §181
OGH
Auch; nur: Der Gesetzgeber hat bei der grundlegenden Reformierung des Haftrechts durch das Strafprozessänderungsgesetz 1993 (BGBl 1993/526) nicht angeordnet, dass der schriftliche Fortsetzungsbeschluss noch vor Ablauf der aktuellen Haftfrist dem Beschuldigten zugestellt werden und er diesen "in Händen"...
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Entscheidung
15Os32/00; 15Os16/06a · OGH · 28. Februar 2006
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