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OGH · 15Os86/99; 13Os13/02; 15Os187/09b · 21. April 2010

nur: Dem Gebot der Vernehmung des Beschuldigten (Angeklagten) wird ferner auch dadurch Genüge getan, daß der Verteidiger zum geltend gemachten privatrechtlichen Anspruch (wenngleich erst im Schlußvortrag) Stellung nimmt und der Beschuldigte (Angeklagte) dieser Prozeßerklärung nicht widerspricht. (T1)

Rechtssatz21. April 2010ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112354

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Entscheidung

OGH · 15Os86/99; 13Os13/02; 15Os187/09b · 21. April 2010

15Os86/99; 13Os13/02; 15Os187/09b · OGH · 21. April 2010

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Normen

StPO §365 Abs2