OGH

OGH · 9ObA10/97d; 8ObA226/00v; 9ObA64/03g; 9ObA147/15f · 25. Mai 2016

nur: Untreue im Dienst ist ein vorsätzlicher und pflichtwidriger Verstoß gegen die dienstlichen Interessen des Arbeitgebers, wobei der Vorsatz nicht nur auf das den Verstoß begründende Verhalten gerichtet sein muss, sondern die Gefährdung der dienstlichen Interessen des Arbeitgebers...

Rechtssatz25. Mai 2016ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0106954

Original im RIS öffnen · PDF

Quelle: Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS). Die lokale Darstellung, Verlinkungen und Kontextangaben dienen der Orientierung und ersetzen keine juristische Prüfung.

Entscheidung

OGH · 9ObA10/97d; 8ObA226/00v; 9ObA64/03g; 9ObA147/15f · 25. Mai 2016

9ObA10/97d; 8ObA226/00v; 9ObA64/03g; 9ObA147/15f · OGH · 25. Mai 2016

Den vollständigen Entscheidungstext findest du im verknüpften RIS-Original.

Normen

ArbVG §122 Abs1 Z3