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OGH · 10ObS2375/96d; 10ObS82/97z; 10ObS134/97x; 10ObS178/98v; 10ObS326/99k · 23. Mai 2000

Vgl; Beisatz: Beim Bereiten einer warmen Mahlzeit ist ein ununterbrochenes Stehen schon deshalb nicht erforderlich, weil diese Tätigkeit nur aus einer Summe von Einzelhandlungen besteht, die sowohl im Sitzen als auch abwechselnd im kurzfristigen Stehen erledigt werden können....

Rechtssatz23. Mai 2000ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106159

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Entscheidung

OGH · 10ObS2375/96d; 10ObS82/97z; 10ObS134/97x; 10ObS178/98v; 10ObS326/99k · 23. Mai 2000

10ObS2375/96d; 10ObS82/97z; 10ObS134/97x; 10ObS178/98v; 10ObS326/99k · OGH · 23. Mai 2000

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Normen

EinstV §1 Abs4