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OGH · 5Ob2015/96a; 1Ob35/03h; 2Ob154/06w · 5. Oktober 2006

Auch; Beisatz: Schloss der Kraftfahrzeughändler für zu Probefahrten bestimmte Kraftfahrzeuge, namentlich für Vorführwagen keine - sein wirtschaftliches Risiko begrenzende - (Voll-)Kaskoversicherung ab, will er aber das Risiko einer leicht fahrlässigen Beschädigung des Fahrzeugs anlässlich einer Probefahrt dennoch nicht...

Rechtssatz5. Oktober 2006ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0097229

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Entscheidung

OGH · 5Ob2015/96a; 1Ob35/03h; 2Ob154/06w · 5. Oktober 2006

5Ob2015/96a; 1Ob35/03h; 2Ob154/06w · OGH · 5. Oktober 2006

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