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OGH · 5Ob60/93; 5Ob2261/96b; 5Ob72/08m · 3. Juni 2008

Vgl auch; Beisatz: Einem Abstrich von dem Betrag, der bei Erfüllung dieser Voraussetzungen an Ersatz zu leisten wäre, kann nur dann näher getreten werden, wenn nur kleine Mängel vorhanden gewesen sind, die sich ohne großen Kostenaufwand beseitigen lassen....

Rechtssatz3. Juni 2008ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0069950

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Entscheidung

OGH · 5Ob60/93; 5Ob2261/96b; 5Ob72/08m · 3. Juni 2008

5Ob60/93; 5Ob2261/96b; 5Ob72/08m · OGH · 3. Juni 2008

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