Entscheidung
OGH · 10Bkd4/91; 20Ds4/17v · 24. April 2017
10Bkd4/91; 20Ds4/17v · OGH · 24. April 2017
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Normen
DSt 1990 §76 Abs1
OGH
Vgl; Beisatz: Da die Vollzugsbestimmungen des DSt eine Differenzierung nicht kennen, ist auch ein emeritierter Rechtsanwalt Vollzugsobjekt rechtskräftiger Geldbußen und folglich legitimiert, einen Antrag auf nachträgliche Strafmilderung – ebenso wie einen Antrag auf Wiederaufnahme – zu stellen. (T1)
Quelle: Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS). Die lokale Darstellung, Verlinkungen und Kontextangaben dienen der Orientierung und ersetzen keine juristische Prüfung.
Entscheidung
10Bkd4/91; 20Ds4/17v · OGH · 24. April 2017
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