OGH

OGH · 10ObS37/92; 10ObS115/95 (10ObS116/95); 10ObS318/97f · 30. September 1997

nur: Bei Bildung der Gesamtrente sind alle Vorunfälle zu berücksichtigen, die für sich allein eine meßbare Minderung der Erwerbsfähigkeit bedingen. Es kann aber nicht grundsätzlich davon ausgegangen werden, daß Folgen eines Unfalles, die eine unter zehn von Hundert...

Rechtssatz30. September 1997ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0084392

Original im RIS öffnen · PDF

Quelle: Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS). Die lokale Darstellung, Verlinkungen und Kontextangaben dienen der Orientierung und ersetzen keine juristische Prüfung.

Entscheidung

OGH · 10ObS37/92; 10ObS115/95 (10ObS116/95); 10ObS318/97f · 30. September 1997

10ObS37/92; 10ObS115/95 (10ObS116/95); 10ObS318/97f · OGH · 30. September 1997

Den vollständigen Entscheidungstext findest du im verknüpften RIS-Original.

Normen

ASVG §210 Abs1