OGH

OGH · 7Ob501/92; 8Ob47/00w · 25. Mai 2000

nur: § 178 ABGB sieht vor, daß jenem Elternteil, dem die Obsorge nicht zukommt, bestimmte näher bezeichnete Mindestrechte im Innenverhältnis - nicht im Außenverhältnis oder Vertretungsverhältnis - gewahrt bleiben sollen. (T1)

Rechtssatz25. Mai 2000ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0048827

Original im RIS öffnen · PDF

Quelle: Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS). Die lokale Darstellung, Verlinkungen und Kontextangaben dienen der Orientierung und ersetzen keine juristische Prüfung.

Entscheidung

OGH · 7Ob501/92; 8Ob47/00w · 25. Mai 2000

7Ob501/92; 8Ob47/00w · OGH · 25. Mai 2000

Den vollständigen Entscheidungstext findest du im verknüpften RIS-Original.

Normen

ABGB §178 E