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OGH · 14Os175/87; 12Ns76/14v · 6. November 2014

Veröff: SSt 59/2 Auch; Beisatz: § 72 Abs 2 StGB normiert eine umfassende und abschließende Regelung. Ebensowenig wie eine Lebensgemeinschaft ein Angehörigenverhältnis zwischen den Kindern des einen und jenen des anderen Lebensgefährten begründet, besteht ein solches gemäß § 72...

Rechtssatz6. November 2014ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0092238

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Entscheidung

OGH · 14Os175/87; 12Ns76/14v · 6. November 2014

14Os175/87; 12Ns76/14v · OGH · 6. November 2014

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Normen

StGB §72 Abs2StGB §166