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OGH · 3Ob617/82; 8Ob657/89; 10ObS107/05s · 24. Januar 2006

Vgl auch; Beisatz: Wenn die Ehegatten (wie hier) ihre Wirtschaftsführung mehr oder weniger zur Gänze trennen und im Wesentlichen nur gemeinsam wohnen, kann zwar von einer Wohngemeinschaft, nicht aber auch von einer - für die Verwirklichung des „Lebens...

Rechtssatz24. Januar 2006ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0057010

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Entscheidung

OGH · 3Ob617/82; 8Ob657/89; 10ObS107/05s · 24. Januar 2006

3Ob617/82; 8Ob657/89; 10ObS107/05s · OGH · 24. Januar 2006

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Normen

EheG §55 b1