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OGH · 4Ob107/82; 4Ob82/84; 8ObA280/95; 9ObA50/15s · 28. Mai 2015

Veröff: Arb 10181 Beisatz: Wenn der zeitliche Heranziehung zu berufsfremden Arbeiten sehr gering war und die einschlägige Ausbildung nicht verkürzt wurde, lag keine erheblich ins Gewicht fallende Verletzung der Ausbildungspflicht vor. (T1) Veröff: RdW 1984,349 = Arb 10360...

Rechtssatz28. Mai 2015ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0053082

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Entscheidung

OGH · 4Ob107/82; 4Ob82/84; 8ObA280/95; 9ObA50/15s · 28. Mai 2015

4Ob107/82; 4Ob82/84; 8ObA280/95; 9ObA50/15s · OGH · 28. Mai 2015

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Normen

BAG §9 Abs2BAG §15 Abs4 litb