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OGH · 12Os18/79; 10Os121/80; 15Os48/05f · 28. Juni 2005

nur: Für die Anklageausdehnung ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. (T1) nur T1; Beisatz: Eine bestimmte Form der Anklageausdehnung ist nicht vorgeschrieben, es muss nur klar werden, welche Tat gemeint ist und dass der Ankläger die Bestrafung des Angeklagten...

Rechtssatz28. Juni 2005ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0098046

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Entscheidung

OGH · 12Os18/79; 10Os121/80; 15Os48/05f · 28. Juni 2005

12Os18/79; 10Os121/80; 15Os48/05f · OGH · 28. Juni 2005

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Normen

StPO §244StPO §263 B