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OGH · 1Ob669/78; 6Ob169/13s · 30. September 2013

Vgl; Beisatz: Durch die stillschweigende Erneuerung nach § 1114 f ABGB kommt kein neuer Vertrag zustande, sondern es wird der bereits bestehende Vertrag mit dem bisherigen Inhalt ‑ abgesehen von der Vertragsdauer ‑ fortgesetzt. (T1)Beisatz: Die Frage, ob...

Rechtssatz30. September 2013ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0020824

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Entscheidung

OGH · 1Ob669/78; 6Ob169/13s · 30. September 2013

1Ob669/78; 6Ob169/13s · OGH · 30. September 2013

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Normen

ABGB §1115MG §23 C