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OGH · 2Ob401/57; 6Ob231/60; 7Ob615/93; 6Ob2156/96v; 5Ob187/03s; 6Ob158/05m; 4Ob189/06g; 8Ob88/12t · 13. September 2012

nur: In Fällen, wo eine gerichtliche Verfügung erlassen wurde, können die Interessen der Pflegebefohlenen unter Umständen nur durch Ergreifung eines Rechtsmittels gewahrt werden. In solchen Fällen ist das Recht, die Anzeige zu erstatten, extensiv auszulegen. Es begreift auch...

Rechtssatz13. September 2012ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0006454

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Entscheidung

OGH · 2Ob401/57; 6Ob231/60; 7Ob615/93; 6Ob2156/96v; 5Ob187/03s; 6Ob158/05m; 4Ob189/06g; 8Ob88/12t · 13. September 2012

2Ob401/57; 6Ob231/60; 7Ob615/93; 6Ob2156/96v; 5Ob187/03s; 6Ob158/05m; 4Ob189/06g; 8Ob88/12t · OGH · 13. September 2012

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Normen

ABGB §217AußStrG §9 B2