OGH

OGH · 2Ob297/28; 1Ob36/12v; 9Ob47/15z; 4Ob145/19f · 26. November 2019

Veröff: SZ 10/87 Beisatz: Es muss der Verwahrer aufklären, wie es ohne sein Verschulden zum Verlust oder zur Beschädigung der verwahrten Sache gekommen ist. (T1) Beisatz: Die Beweislast, dass er die Sache in unbeschädigtem Zustand übergeben hat, trifft...

Rechtssatz26. November 2019ECLI:AT:OGH0002:1928:RS0025726

Original im RIS öffnen · PDF

Quelle: Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS). Die lokale Darstellung, Verlinkungen und Kontextangaben dienen der Orientierung und ersetzen keine juristische Prüfung.

Entscheidung

OGH · 2Ob297/28; 1Ob36/12v; 9Ob47/15z; 4Ob145/19f · 26. November 2019

2Ob297/28; 1Ob36/12v; 9Ob47/15z; 4Ob145/19f · OGH · 26. November 2019

Den vollständigen Entscheidungstext findest du im verknüpften RIS-Original.

Normen

ABGB §964