§ 3 ZUKG

Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025

Kategorie:

2. Abschnitt Rechtsschutz
Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025
In Kraft seit : 12.07.2000
§ 3 Recht auf Zugangskontrolle
Der Diensteanbieter hat das ausschließliche Recht, den Zugang zu einem von ihm bereitgestellten geschützten Dienst in verständlicher Form von seiner vorherigen individuellen Erlaubnis abhängig zu machen.

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