§ 1 ZUKG

Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025

Kategorie:

1. Abschnitt Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025
In Kraft seit : 12.07.2000
§ 1 Geltungsbereich
Dieses Bundesgesetz regelt den rechtlichen Schutz von Diensteanbietern, die Fernsehsendungen, Radiosendungen oder Dienste der Informationsgesellschaft gegen Entgelt und unter einer Zugangskontrolle bereitstellen.

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