§ 50 ZOLLR-DG

Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025
In Kraft seit : 01.05.2016
§ 50 Zu Art. 53 des Zollkodex
Umrechnungskurse im Sinn des Art. 53 des Zollkodex sind die im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ kundgemachten Zollwertkurse.

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