§ 8 ZGVG

Stand der Gesetzgebung: 09.11.2025

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Stand der Gesetzgebung: 09.11.2025
In Kraft seit : 15.11.2012
§ 8 Qualifizierte Beteiligungen
Die FMA hat gemäß Art. 32 Abs. 4 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 durch Verordnung festzusetzen, welche Informationen im Rahmen einer Anzeige gemäß Art. 31 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 AN die FMA zu übermitteln sind.

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