§ 1 ZGVG

Stand der Gesetzgebung: 09.11.2025

Kategorie:

1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Stand der Gesetzgebung: 09.11.2025
In Kraft seit : 12.08.2022
§ 1 Zweck dieses Gesetzes
Dieses Bundesgesetz dient dem Wirksamwerden der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 und der Verordnung (EU) 2021/23.

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