§ 1 WRG

Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025

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ERSTER ABSCHNITT. Von der rechtlichen Eigenschaft der Gewässer
Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025
In Kraft seit : 01.10.1997
§ 1 Einteilung der Gewässer.
Die Gewässer sind entweder öffentliche oder private; jene bilden einen Teil des öffentlichen Gutes (§ 287 Abgb.).

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