§ 49 WKG

Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025
In Kraft seit : 01.01.1999
§ 49 Berufsgruppenausschüsse
Für die Fachverbände gelten die Bestimmungen des § 46 betreffend die Errichtung von Berufsgruppenausschüssen innerhalb der Fachgruppe sinngemäß.

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