§ 59 WFG 1984

Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025

Kategorie:

VII. HAUPTSTÜCK
Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025
In Kraft seit : 01.01.1985
§ 59 Änderung des Bundes-Sonderwohnbaugesetzes 1982 und des Bundes-Sonderwohnbaugesetzes 1983

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