§ 1 WFöG

Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025
In Kraft seit : 05.07.2024
§ 1 Ziel
Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs zu erhöhen.

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