§ 10 WFöG

Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025
In Kraft seit : 05.07.2024
§ 10 Vollziehung
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen betraut.

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