ART. 5 WETTBG

Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025

Kategorie:

Artikel V
Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025
In Kraft seit : 01.01.2008
Art. 5 In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmungen
(2) Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag AN erlassen werden und Verwaltungsakte im Einzelfall, insbesondere Ernennungen, können von diesem Tag AN vorgenommen werden; sie werden jedoch frühestens mit 1. Juli 2002 wirksam.

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