§ 54 WEG

Stand der Gesetzgebung: 09.11.2025

Kategorie:

12. Abschnitt Schluss- und Übergangsbestimmungen
Stand der Gesetzgebung: 09.11.2025
In Kraft seit : 01.07.2002
§ 54 In-Kraft-Treten
(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 2002 in Kraft.
(2) § 20 Abs. 6 tritt abweichend von Abs. 1 mit 1. Jänner 2003 in Kraft.

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