§ 6 WASTG

Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025
In Kraft seit : 31.12.2004
§ 6 Eigentum an den Geschäftsanteilen
Die Geschäftsanteile stehen zu 100 vH im Eigentum des Bundes.

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