§ 33 WASTG

Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025
In Kraft seit : 31.12.2004
§ 33 Außer-Kraft-Treten
Mit 1. Jänner 2005 treten außer Kraft:
1. die Wasserstraßenverordnung, BGBl. Nr. 274/1985;
2. das Bundesgesetz über die Organisationsprivatisierung der Wasserstraßendirektion und die Gründung einer „Österreichische DONAU-Betriebs-Aktiengesellschaft“, BGBl. Nr. 11/1992;
3. die Verordnung betreffend Einrichtung und Wirkungsbereich der Bereichsleitungen der Wasserstraßendirektion, BGBl. Nr. 810/1992.

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