§ 29 WASTG

Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025

Kategorie:

Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025
In Kraft seit : 31.12.2004
§ 29 Kollektivvertragsfähigkeit
Der Gesellschaft kommt Kollektivvertragsfähigkeit gemäß § 7 ArbVG zu.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte