§ 59 WAFFG

Stand der Gesetzgebung: 10.11.2025

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Stand der Gesetzgebung: 10.11.2025
In Kraft seit : 01.01.2019
§ 59 Verhältnis zu anderen Bundesgesetzen
Von diesem Bundesgesetz bleiben unberührt:
1. § 111 Abs. 1 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440;
2. das KMG.

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