§ 15D VOG

Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025
In Kraft seit : 01.05.2013
§ 15d
Abweichend von der Bestimmung des § 3 Abs. 1 ist die Anpassung der Beträge für das Jahr 2009 bereits mit Wirksamkeit ab 1. November 2008 vorzunehmen.

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