§ 30 VNG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 02.10.2007
§ 30 Überleitung der Kontrollorgane
Kontrollorgane gemäß §§ 12 und 21 Qualitätsklassengesetz 1967 gelten als Kontrollorgane im Sinne dieses Bundesgesetzes.

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