§ 24 VNG

Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025

Kategorie:

2. Abschnitt Schlussbestimmungen
Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025
In Kraft seit : 02.10.2007
§ 24 Verweisungen auf andere Rechtsvorschriften
Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere bundesgesetzliche Vorschriften verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte