ANL. 1 VNG

Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025

Kategorie:

Teil 1 Teil 2
Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025
In Kraft seit : 21.06.2013
Anl. 1
Anlage
Landwirtschaftliche Erzeugnisse im Sinne des § 2 Z 1 sind die unter den folgenden KNCodes der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif, ABl. Nr. L 256 vom 07.09.1987 S. 1, angeführten Waren:

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