§ 58E VBG

Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025

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Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025
In Kraft seit : 28.12.2019
§ 58e Entgelt
Für Vertragsbedienstete in der Schulevaluation sind die §§ 48v und 48x anzuwenden.

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