§ 10 VBG

Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025
In Kraft seit : 06.08.1971
§ 10 Entlohnungsgruppen des Entlohnungsschemas I
Das Entlohnungsschema I umfaßt die folgenden Entlohnungsgruppen:
Entlohnungsgruppe a = höherer Dienst,
Entlohnungsgruppe b = gehobener Dienst,
Entlohnungsgruppe c = Fachdienst,
Entlohnungsgruppe d = mittlerer Dienst,
Entlohnungsgruppe e = Hilfsdienst.

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