ANL. 3 VBG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.09.2024
Anl. 3
Anlage 3 zu § 40a
1. Verwaltung von Lehrmittelsammlungen im Sinne des § 52 SchUG
2. Wahrnehmung der Aufgaben des Qualitätsmanagements auf Schulebene (Qualitätsinitiative Berufsbildung- QIBB, Schulqualität Allgemeinbildung – SQA) im Sinne des § 6 des Bundesgesetzes über die Einrichtung von Bildungsdirektionen in den Ländern (Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz – BD-EG), BGBl. I Nr. 138/2017
3. Fachkoordination im Sinne des § 54a Abs. 1 lit. b SchUG
4. Studienkoordination im Sinne des § 52 Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge – SchUG-BVK, BGBl. I Nr. 33/1997, für jeweils 18 zu betreuende Studierende
5. organisatorische Koordinierung der Deutschförderklassen an Schulen der Primarstufe für jeweils eine Deutschförderklasse

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