§ 1 VBEFRG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.04.2012
§ 1
Volksbefragungen auf Grund des Artikels 49b des Bundes-Verfassungsgesetzes unterliegen dem in diesem Bundesgesetz geregelten Verfahren.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte