§ 345 VAG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.01.2016
§ 345 Außerkrafttreten
(1) Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes treten das Versicherungsaufsichtsgesetz, BGBl. Nr. 569/1978 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 68/2015, und alle auf Grundlage dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen mit Ablauf des 31. Dezember 2015 außer Kraft.
(2) Soweit in anderen bundesgesetzlichen Vorschriften auf Bestimmungen verwiesen wird, die durch dieses Bundesgesetz aufgehoben werden, treten AN ihre Stelle die entsprechenden Bestimmungen dieses Bundesgesetzes.
(3) § 258 Abs. 2 tritt mit 1. Jänner 2021 außer Kraft.

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