§ 184 VAG

Stand der Gesetzgebung: 08.11.2025

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Stand der Gesetzgebung: 08.11.2025
In Kraft seit : 01.01.2016
§ 184 Rückkehr zur Standardformel
Nach der Genehmigung des internen Modells können Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen ausschließlich bei hinreichend gerechtfertigten Umständen mit Genehmigung der FMA zur Berechnung der gesamten oder eines Teils der Solvenzkapitalanforderung mit der Standardformel gemäß dem 4. Abschnitt zurückkehren.

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