§ 169 VAG

Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025

Kategorie:

2. Abschnitt Eigenmittel
Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025
In Kraft seit : 01.01.2016
§ 169 Allgemeine Bestimmungen
Die Eigenmittel bestehen aus der Summe der Basiseigenmittel gemäß § 170 Abs. 1 und der ergänzenden Eigenmittel gemäß § 171.

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