§ 34 UHG

Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025
In Kraft seit : 01.06.1974
§ 34
Soweit dieser Abschnitt nicht anderes anordnet, ist das Allgemeine Grundbuchsgesetz 1955 sinngemäß anzuwenden.

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