§ 25 UHG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.06.1974
§ 25
Die §§ 3, 5 und 6 Abs. 1 sind anzuwenden. AN die Stelle des Tagebuchs tritt der Reihungsvormerk.

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