§ 15 UHG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 29.12.2011
§ 15 Berichte
Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird ermächtigt, mit Verordnung die der Europäischen Kommission in Angelegenheiten der Umwelthaftung zu erstattenden Berichte zu regeln.

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