§ 1 UHG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 20.06.2009
§ 1 Ziele
Dieses Bundesgesetz regelt auf der Grundlage des Verursacherprinzips Maßnahmen zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden.

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