§ 1 UGB

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

Erstes Buch Allgemeine Bestimmungen Erster Abschnitt Begriffe und Anwendungsbereich
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.01.2007
§ 1 Unternehmer und Unternehmen
(1) Unternehmer ist, wer ein Unternehmen betreibt.
(2) Ein Unternehmen ist jede auf Dauer angelegte Organisation Selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein.
(3) Soweit in der Folge der Begriff des Unternehmers verwendet wird, erfasst er Unternehmerinnen und Unternehmer gleichermaßen.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte